AGB Linienwahl – Dr. Hermann Meyer

1. Vertragsabschluss

Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt mündlich, telefonisch, schriftlich, auch per E-Mail. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag wird durch den Veranstalter (Dr. Hermann Meyer) angenommen. Nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigung mit den Zahlungsmodalitäten, diese Bestätigung erfolgt entweder mündlich, telefonisch oder schriftlich, auch per E-Mail. Der Vertrag gilt auch für alle mit angemeldeten Personen für eine Veranstaltung. Mit der Anmeldung werden die AGBs und die Teilnahmehinweise anerkannt. Durch Abweichungen in der Bestätigung mit dem Inhalt der Anmeldung liegt ein neues Angebot vor. Dies wird vom Teilnehmer innerhalb von 7 Tagen schriftlich durch eine Bestätigung oder durch ein schlüssiges Verhalten, wie der Überweisung des Kurspreises anerkannt.

2. Leistungen und Preise

Linienwahl bietet individuelle Kursangebote. Der Inhalt der Leistung einer Veranstaltung wird im Vorfeld mit dem oder den Teilnehmern abgesprochen und ist den Buchungsbestätigungen oder Rechnungen zu entnehmen. Die Preise für eine Veranstaltung sind den entsprechenden Ausschreibungen, individuellen Angeboten, Buchungsbestätigungen oder Rechnungen zu entnehmen. Sollten zusätzliche besondere Wünsche oder Vereinbarungen erwünscht sein, so bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Hierfür behält sich der Veranstalter Preisänderungen vor.

3. Bezahlung

Die Zahlungsmodalitäten sind der zugesandten Rechnung zu entnehmen. Der Rechnungsbetrag ist sofort zu entrichten.

4. Leistungsänderungen

Änderungen der Touren, z.B. Änderungen der Fahrtroute aus organisatorischen oder wetterbedingten Gründen sind jederzeit möglich und gestattet, soweit dies in einem zumutbaren Rahmen geschieht. Die Inhalte eines Fahrtechniktrainings hängen von dem individuellen Fahrtechnikkönnen des Teilnehmers oder der Teilnehmer ab. Änderungen bezüglich der Inhalte des Fahrtechniktrainings sind daher jederzeit möglich und gestattet, soweit dies in einem zumutbaren Rahmen geschieht. Abgebrochene Touren oder Programme aufgrund von Wetterumschwüngen, Gewitter, Unwetter, höher Gewalt berechtigen nicht zur Erstattung des Reisepreises oder Teilen davon.

5. Rücktritt, Stornierung und Umbuchung

Rücktritte von individuellen Fahrtechniktrainings oder geguideten Touren sind so früh wie möglich dem Veranstalter mitzuteilen, da die Termine für diese Veranstaltungen freigehalten und nicht mit anderen Veranstaltungen belegt werden können.

Bei schriftlicher (Email) Absage eines Fahrtechnikkurses bis 28 Tage vor dem Termin wird eine kostenfreie Umbuchung auf einen neuen Termin angeboten, bei weniger als 30 Tagen ist eine Umbuchung mit einer Umbuchungsgebühr verbunden. Die Umbuchungsgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt vor und der Art der Veranstaltung.

Bei Eintagesveranstaltungen vom 27. bis 7. Tag vor der Veranstaltung beträgt Umbuchungsgebühr 10 % der Kursgebühr und vom 7. Tag bis 1 Tag vor der Veranstaltung 20 % der Kursgebühr. Die Anzahlung bzw. Zahlung wird in dem Falle einbehalten und mit dem neuen Termin verrechnet. Bei Absage des Kurses am Veranstaltungstag in Verbindung mit einer Umbuchung, trägt der Teilnehmer 50 % der Kursgebühr zzgl. der Spesenkosten, die durch Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lifttickets u. ä., zum Zeitpunkt der Absage bereits entstanden sind. Dies wird als Umbuchungsgebühr gewertet.

Bei Mehrtageskursen vom 27. bis 7. Tag vor der Veranstaltung beträgt Umbuchungsgebühr 15 % der Kursgebühr und vom 7. Tag bis 2. Tag vor der Veranstaltung 20 % der Kursgebühr. Die Anzahlung bzw. Zahlung wird in dem Falle einbehalten und mit dem neuen Termin verrechnet. Bei Absage des Kurses ein Tag vor Veranstaltungsbeginn und am Veranstaltungstag selber in Verbindung mit einer Umbuchung, trägt der Teilnehmer 50 % der Kursgebühr zzgl. der Spesenkosten, die durch Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lifttickets u. ä., zum Zeitpunkt der Absage bereits entstanden sind. Dies wird als Umbuchungsgebühr gewertet.

Stornierung – Eintageskurse und Mehrtageskurse

Vom 14. Bis 7. Tag vor der Veranstaltung werden 50 % des Kurspreises fällig.

Vom 6. Tag vor der Veranstaltung bis 1 Tag vorher werden 75 % des Kurspreises fällig.

Bei Stornierung am Tag der Veranstaltung 90 %. Bei Nichtantritt ohne Abmeldung ist 100% des Preises fällig.

Der Rücktritt wird wirksam am Tage des Eingangs, per Post oder E-Mail.

Bei vorzeitiger Abreise von einer angetretenen Veranstaltung können Rückerstattungen nicht erfolgen.

Eine Umbuchung oder Personenwechsel ist nur mit Zustimmung von Dr. Hermann Meyer möglich. Wenn diese Person den Kursanforderungen nicht genügt, kann der Umbuchung oder dem Personenwechsel widersprochen werden.

6. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden haftet der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Im Falle eines Unfalls ist dieser schnellstmöglich inkl. Unfallhergang schriftlich an den Veranstalter zu melden.

7. Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko
  • Jeder Teilnehmer ist an die, für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Anweisungen vom Guide oder sonstigen Personal gebunden. Er haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechendes Verhalten entstehen. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Guides kann der Teilnehmer durch den Guide von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich während der gesamten Kurszeit die erforderliche Schutzbekleidung, insbesondere einen Fahrradhelm zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.
  • Die Teilnehmer können nur voll fahrtüchtig an den Kursen teilnehmen. Drogen und / oder Alkoholkonsum vor und während der Veranstaltung führen zum sofortigen Ausschluss. Auch die Einnahme von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, führen zum sofortigen Ausschluss.
  • Den Teilnehmern ist bekannt, dass Radsport eine Sportart mit erhöhtem Verletzungsrisiko ist.
  • Den Teilnehmern ist bekannt und nehmen es bewusst in Kauf, dass es durch die Teilnahme an einer Veranstaltung zu Stürzen und daraus resultierenden Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem Veranstalter.
  • Die Teilnehmer müssen ihre konditionellen und fahrtechnischen Fähigkeiten eigenverantwortlich einschätzen und ihre Fahrweise dementsprechend anpassen. Die Entscheidung, ob ein Wegabschnitt ohne sich oder andere zu gefährden fahrend zu bewältigen ist, obliegt der Beurteilung der Teilnehmer. Im Zweifel muss ein Wegabschnitt vorher besichtigt werden und der Wegabschnitt das Fahrrad schiebend oder tragend bewältigt werden. Entscheidet der Kursleiter, dass ein Abschnitt für den Teilnehmer oder die Teilnehmer nicht fahrbar ist, ist dieser Entscheidung in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der örtlichen Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten.
  • Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist ein Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand, was den Kursanforderungen entspricht. Eine Teilnahme mit einem getuneten Pedelec ist nicht möglich. Hierfür trägt der Teilnehmer die volle Verantwortung und es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Kursgebühr.
  • Die technische Unterstützung der Teilnehmer im Falle eines Defektes ist nicht Aufgabe des Veranstalters. Kann aufgrund einer Panne die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht bis zum Ende möglich sein, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.
  • Schadensfälle sind unmittelbar dem Kursleiter zu melden.

8. Leihgegenstände

Vom Veranstalter geliehene Ausrüstungsgegenstände, entgeltlich und unentgeltlich, muss der Teilnehmer eigenständig auf Funktionstüchtigkeit überprüfen. Festgestellte Mängel sind schriftlich festzuhalten. Der Teilnehmer haftet ohne Rücksicht auf Verschulden für Untergang und Abhandenkommen des geliehenen Ausrüstungsgegenstands und für Schäden, die durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung herbeigeführt werden.

9. Gutscheine

Unsere Gutscheine sind jeweils 1 Jahr gültig. Ist innerhalb dieses Jahres keine Einlösung erfolgt, kann dieser auf Antrag nochmals ein Jahr verlängert werden. Eine Auszahlung des bereits gezahlten Gutscheinpreises ist nicht möglich.

10. GPS – Aufzeichnung

Die Aufzeichnung der GPS Daten der im Kursbetrieb gefahrenen Strecken ist ausdrücklich untersagt. Individuelle Ausnahmen sind vor Ort auf Anfrage jedoch möglich. Diese, mit ausdrücklicher Erlaubnis vorgenommenen Aufzeichnungen dürfen jedoch nur für den privaten Bedarf genutzt werden. Eine Weiterleitung oder auch ein Hochladen auf GPS-Plattformen sind ausdrücklich verboten. Diese verletzten das Urheberrecht, eventuelle Schäden hieraus werden mit einem Schadensersatzanspruch verfolgt.

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Kurs- oder Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Veranstalters sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

Garmisch-Partenkirchen, 1. Januar 2020